Behandlungskosten
Erstattung, Zahlungsweise und Ausfallhonorar
Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (abhängig von dem gewählten Tarif der Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker und auch des LVKH (Leistungsverzeichnis für klassische Homöopathen). Bitte fragen sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Tarife betreffend den Heilpraktiker vereinbart sind. Die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtiger Medikamente werden von Ihrer PKV nicht immer erstattet. Wenn Sie hierzu Hilfe brauchen sprechen Sie mich gerne darauf an.
Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) je nach Tarif der vereinbart wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und auch dem Leistungsverzeichnis für klassische Homöopathen. Die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel sowie nicht rezeptflichtiger Medikamente werden von Ihrer PZV nicht oder nur teilweise erstattet.
Zahlungsweise ich gebe die Rechnung nach der Behandlung gleich mit, diese ist möglichst zeitnah ohne Abzüge zu bezahlen.
Termine müssen 24h vorher schriftlich, per Mail oder telefonisch abgesagt werden, ansonsten wird Ihnen ein Ausfallshonorar in Höhe von 90€ berechnet.
Behandlungs- und Therapiekosten
Ganzheitliche Osteopathie € 90,- 60 Minuten
€ 120,- 90 Minuten
Erstanamnese Homöopathie:
Erwachsene € 190,- 1,5 – 2 Std.
Kinder bis 15 Jahren € 150,- 1 – 1,5 Std.
Telefonische Beratung € 15,- ab (je nach Dauer)
Naturheilkundliche Beratung € 90,- 60 Minuten (je nach Dauer)
Infusionen: € 25,- ab (je nach Medikamente und Dauer siehe unter Infusionen)
